Weiterbildungszeit und Weiterbildungskonto
Welche Voraussetzungen muss ein Versicherungsvermittler erfüllen, um an der Brancheninitiative teilzunehmen?
Sie können als Versicherungsvermittler ein Weiterbildungskonto eröffnen, wenn Sie eine Erstqualifikation zur Versicherungsvermittlung nachweisen können. Erreicht der vertrieblich Tätige die gesetzliche Mindestvorgabe von 15 Stunden an Weiterbildung im laufenden Kalenderjahr, so erhält dieser automatisch aus der WBD eine gut beraten Bescheinigung, die als Nachweis seiner erfüllten Weiterbildungsverpflichtung gegenüber den Aufsichtsbehörden IHK / BaFin gültig ist.
Näheres hierzu finden Sie auf der Checkliste zu den Qualifikationsvoraussetzungen für die Eröffnung eines Weiterbildungskontos.
Wie kann ich ein Weiterbildungskonto eröffnen?
Weiterbildungskonten für Vermittler können nur Trusted Partner der Brancheninitiative gut beraten in der Weiterbildungsdatenbank eröffnen. Die DG-Akademie ist als Trusted Partner zugelassen.
Als Kooperationspartner der DG-Gruppe können Sie bei der DG-Akademie Ihr Weiterbildungskonto eröffnen. Neben einer persönlichen Identitätsprüfung, die wir vornehmen müssen, benötigen wir von Ihnen einige persönliche und berufliche Angaben. Verwenden hierzu unser Formular zur Kontoeröffnung: Auftrag zur Konteneroeffnung Bitte beachten Sie, dass wir den Eröffnungsantrag trotz digitaler Übermittlung per Post mit Unterschrift benötigen. Download Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TGIC und zur WBD. Für die persönliche Authentifizierung weisen Sie sich bitte in der DG-Gruppe oder der DG-Akademie mit Personalausweis aus. Darüber hinaus können Sie uns auch eine Kopie Ihres Führerscheins mit Lichtbild und Geburtsdatum beifügen. So geht es weiter:
- Sie senden uns Ihre Unterlagen zur Authentifizierung und den Antrag per Post.
- Wir beantragen für Sie die Eröffnung des persönlichen Kontos in der Weiterbildungsdatenbank der gut beraten Brancheninitiative.
- Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung mit Ihrer persönlichen Vermittler-ID (VV-ID).
- Bitte beachten Sie, dass wir Ihre E-Mail Adresse und Handy-Nummer hierfür benötigen.
Welche Weiterbildungen bringen Bildungszeit?
Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen auf den Erhalt oder die Weiterentwicklung der Fach- und Beratungskompetenz der Versicherungsvermittler abzielen. Das Interesse des Kunden an einer hohen Beratungsqualität steht im Mittelpunkt.
Es gibt grundsätzlich Bildungszeiten für Präsenzveranstaltungen, eLearning und Praxisbegleitung als Individualtraining. Bei eLearning wird zwischen gesteuerten (Betreuung durch eine Person, z.B. Webinare) und selbstgesteuerten Maßnahmen (Durchführung in Eigenverantwortung, z.B. Lernprogramme und Podcast) unterschieden. Selbstgesteuerte Maßnahmen müssen mit einer Prüfung abschließen oder mindestens 10 Kontrollelemente innerhalb einer Lernsequenz von 45 Minuten beinhalten.
Welche Weiterbildungen bei der DG-Akademie bildungszeitfähig sind, erfahren Sie im Veranstaltungs-Shop im jeweiligen Artikel (Veranstaltungs-Information). In jeder Veranstaltung wird die anrechnungsfähige Bildungszeit ausgewiesen bzw. bei Webinaren erfolgt dies gem. der tatsächlichen Dauer des Webinares.
Wird meine Erstausbildung auch anerkannt?
Weiterbildung im Sinne dieser Brancheninitiative baut auf einer vorausgegangenen Erstausbildung auf, die einen Vermittler befähigt, vermittelnd tätig zu sein. Eine solche Erstausbildung liegt vor, wenn der Vermittler:
- die Sachkundeprüfung zur Versicherungsvermittlung oder eine gleichgestellte andere Berufsqualifikation oder
- seine Ausbildung zur Versicherungsvermittlung auf dem Niveau der Anforderungen der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittlung durchlaufen hat
Ausschnittsvermittler und produktakzessorische Vermittler müssen für die Sparte, die sie vermitteln entsprechend vorqualifiziert sein.
Die Erstausbildung ist die Voraussetzung an der Brancheninitiative teilzunehmen. Somit gibt es auch keine Bildungszeit auf diese Erstausbildung.
Werden nur Weiterbildungen bei akkreditierten Bildungsanbietern oder Trusted Partnern anerkannt?
Automatisch werden nur Weiterbildungen bei akkreditierten Bildungsanbietern anerkannt. Falls Sie eine Weiterbildung bei einem nicht akkreditierten Bildungsdienstleister absolvieren, können Sie diese Weiterbildung bei der Geschäftsstelle der Brancheninitiative einreichen. Die Geschäftsstelle entscheidet dann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung, ob und wie viele Bildungszeit es für diese Maßnahme gibt.
Kann ich rückwirkend Weiterbildungen anrechnen lassen?
Weiterbildungen können ab dem Tag Ihrer WB-Kontoeröffnung bis spätestens 12 Monate nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme gutgeschrieben werden.
Bitte nutzen Sie das Formular zur Einwilligung zur Bildungszeitgutschrift, wenn wir die WP Ihrem Konto gutschreiben sollen.
Welche Kosten entstehen für Kontoeröffnung und Bildungszeitgutschrift?
Kontoeröffnung (Voraussetzung zur Verwaltung der Bildungszeiten): kostenlos
Bildungszeitgutschrift erhebt die Brancheninitiative 0,80 EUR je 45 Minuten.
Die DG-Akademie stellt die Gebühren für die Bildungszeitmeldung nur den Partnern in Rechnung, die diese auch tatsächlich gutgeschrieben bekommen wollen. Hierzu werden im DGA-Veranstaltungsshop der DG-Akademie die Aus- und Weiterbildungs-Artikel mit einer Auswahlmöglichkeit versehen. Die Verrechnung der Bildungszeit erfolgt mit Abrechnung der Seminarpauschale.
Bildungszeit werden Ihrem Konto nicht automatisch gutgeschrieben, sondern nur mit Ihrer Einwilligung zur Bildungszeitgutschrift.
Brancheninitiative und Teilnahme
Wer kann an der Brancheninitiative teilnehmen?
Jeder Versicherungsvermittler, der eine Ausbildung durchlaufen hat, die ihn oder sie zur Versicherungsvermittlung berechtigt, kann ein persönliches WB-Konto beantragen, auf dem er oder sie die Weiterbilbildungszeit sammelt.
Das WB-Konto kann (und dies wird empfohlen) unmittelbar nach Abschluss der Erstausbildung, zum Beispiel mit Bestehen der Sachkundeprüfung Versicherungsfachmann IHK, eröffnet werden.
Zur Eröffnung eines WB-Kontos wendet sich der interessierte Versicherungsvermittler an einen Trusted Partner seiner Wahl.
Wer steht hinter der Brancheninitiative?
Die Brancheninitiative wird von den wichtigsten Verbänden der Versicherungswirtschaft getragen:
- Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) e.V.
- Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
- Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.V. (VGA)
- Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)e.V.
- Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM)
- ver.di, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesfachgruppe Versicherungen
- VOTUM, Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V.
Besteht eine Verpflichtung an der Brancheninitiative teilzunehmen?
Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig und steht jedem Versicherungsvermittler offen.
Warum sollte ich an der Brancheninitiative teilnehmen?
Im Rahmen einer professionellen Vermittlertätigkeit kann es nur von Vorteil sein, seinen Kunden gegenüber nachweisen zu können, in welchen Bereichen und in welchem Umfang man sich weitergebildet hat. Außerdem kann der Versicherungsvermittler seine Weiterbildungsaktivitäten auch in Richtung der Versicherungsunternehmen, mit denen er zusammenarbeitet, auf übersichtliche Weise darstellen.
Versicherungsunternehmen müssen sicherstellen, dass sie nur mit qualifizierten Versicherungsvermittlern zusammenarbeiten. Die Brancheninitiative wird von den Verbänden der Versicherer und der Versicherungsvermittler getragen. Die Initiatoren sind sicher, dass sich diese freiwillige Brancheninitiative etablieren und zu einem Gütesiegel der Versicherungsvermittlung in Deutschland entwickeln wird.
WB-Nachweise
Alle diejenigen, die weiterhin den freiwilligen Branchenstandard von gut beraten erfüllen möchten und 30 Weiterbildungsstunden pro Kalenderjahr erreichen, erhalten ein gut beraten Zertifikat. Dieses Zertifikat ersetzt somit das bisherige Jahreszertifikat gemäß persönlichem Bildungsjahr. Mit der Umstellung der Weiterbildungsdatenbank (WBD) auf den Berechnungszeitraum Kalenderjahr wird es möglich sein, die ersten gut beraten 5-Jahreszertifikate bereits zum Ende des ersten Quartals 2018 auszuhändigen, sofern die Anforderung des Erreichens von 200 Weiterbildungspunkten (Altsystem) über die letzten 4-5 Jahre und die gesetzliche Auflage von 15 Weiterbildungsstunden in 2018 erfüllt wurde.
Teilnehmende Vermittler werden darüber hinaus jederzeit dem Kunden einen Auszug aus ihrem WB-Konto zeigen können.
So sieht der Auszug aus einem WB-Konto aus (bisheriges Punktesystem):

Wo kann ich Bildungszeit erhalten?
Weiterbildungszeit kann ausschließlich von akkreditierten Bildungsdienstleistern (z.B. Bildungsinstitute wie die DG-Akademie, Versicherungsgesellschaften, Verbände etc.) vergeben und auf den persönlichen WB-Konten der Versicherungsvermittler gutgeschrieben werden.
Die DG-Akademie ist als Trusted Partner und Bildungsdienstleister der Brancheninitiative akkreditiert.
Als akkreditierter Bildungsdienstleister kann die DG-Akademie für ihre Aus- und Weiterbildungsangebote Bildungszeit nach den Anrechnungsregeln der Brancheninitiative hinterlegen und diese ausweisen.
Wie funktioniert die Teilnahme?
Die DG-Akademie bietet als Trusted Partner Kooperationspartnern der DG-Gruppe die Möglichkeit ihr persönliches Weiterbildungskonto zu eröffnen.
Sie beauftragen einen Trusted Partner für Sie ein WB-Konto zu eröffnen. Trusted Partner können sein: Versicherungsunternehmen, akkreditierte Bildungsanbieter und Trägerverbände. Der Trusted Partner stellt die Personenidentität sicher, bestätigt die Erstausbildung des Vermittlers und legt für ihn das Konto an. Anschließend erhält der Vermittler in zwei separaten Mails seine Zugangsdaten (TGIC-Benutzerkonto und TGIC-Kennwort) zu seinem persönlichen WB-Konto in der Weiterbildungsdatenbank sowie in einer dritten Mail seine persönliche Vermittler-Identifikationsnummer (VV-ID).
Nach Ihrer Teilnahme an einer Veranstaltung meldet der akkreditierte Bildungsdienstleister mit Ihrem Einverständnis die entsprechenden Bildungszeit auf Ihr persönliches Weiterbildungskonto in der zentralen Weiterbildungsdatenbank der Brancheninitiative.
Aufgrund der schlechten Nachweisbarkeit einer tatsächlichen Teilnahme an Webinaren haben wir uns entschieden, hierfür Teilnahmezertifikate auszustellen. Eine Gutschrift auf Ihrem persönlichen Weiterbildungskonto erfolgt demzufolge nicht! Wir bitten an diser Stelle um Ihr Verständnis!
Wer prüft meinen Kontostand und wer hat Einsicht?
Der Vermittler selbst und/oder der von ihm beauftragte Trusted Partner Service hat Einsicht auf Ihr WB-Konto. Versicherungsgesellschaften dürfen nicht Trusted Partner Service für Makler sein und somit für diese Gruppe auch keine WB-Konten anlegen und Einsicht auf dem Konto haben.
Derzeit bieten wir nun den Service Trusted Partner Basis. Damit haben wir auch keine Möglichkeit zur Einsicht in Ihr Konto. Allerdings können wir Ihnen auf Wunsch mitteilen, wie viel Bildungszeit Sie in DG-Akademie Aus- und Weiterbildungen erworben haben.
Wie werden die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt?
Die Weiterbildungsdatenbank basiert auf dem sehr hohen Sicherheitsstandard von online-banking.
Was passiert mit meiner Bildungszeit wenn ich das Unternehmen wechsle?
Natürlich bleibt Ihnen Ihre Bildungszeit auf Ihrem Konto erhalten.
Qualitätssicherung - Anrechnungsregeln
Zur Sicherung der regelkonformen Anrechnung von Weiterbildungsaktivitäten wurde der Ausschuss Qualitätssicherung Weiterbildung Versicherungsvermittler etabliert. Zu den Hauptaufgaben dieses Ausschusses zählt die Entwicklung von Verfahren zur Sicherstellung der Anrechnung von Weiterbildungsmaßnahmen gemäß der Maßgaben dieser Initiative und zur Akkreditierung der teilnehmenden Bildungsanbieter. Informieren Sie sich über die gültige Durchführungsbestimmung für Weiterbildungen im Rahmen der Initiative gut beraten - Download Anrechnungsregeln
Bildungsdienstleister, die Bildungszeit auf den Konten der teilnehmenden Versicherungsvermittler gutschreiben wollen, werden sich im Rahmen der Akkreditierung auch den Qualitätssicherungsmaßnahmen (Audits) stellen.
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